Corona Schnelltests

Corona Schnelltests

Liebe Kundinnen und Kunden,

Apotheken sind auch weiterhin dazu berechtigt Corona-Schnelltests durchzuführen. Diese können helfen die Pandemie weiter unter Kontrolle zu halten.

Gerne bieten wir auch für Sie diesen Service an.

Wie funktioniert der Schnelltest?

Der Schnelltest, den wir in unserer Apotheke durchführen, hat den Vorteil, dass er nicht extra ins Labor zur Auswertung gesendet werden muss. Er funktioniert ähnlich wie ein Schwangerschaftstest, bei dem die Probe auf einen Teststreifen aufgetragen wird, welcher daraufhin mit einer Verfärbung reagiert. Es handelt sich um einen Nasen- oder Rachenabstrich. Dieser wird von unserem geschulten Personal durchgeführt.

Für wen ist der Schnelltest kostenlos?

Für alle Bürgerinnen und Bürgern sind diese Corona-Schnelltests seit dem 11.10.2021 generell kostenpflichtig. Allerdings gibt es einige Ausnahmen dieser Regelung. Weiterhin kostenfrei sind Schnelltest für Personen für welche die Ständige Impfkommission (STIKO) keine generelle Impfempfehlung ausgesprochen hat. Diese sind:

  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können
  • Personen, die zum Zeitpunkt der Testung noch keine zwölf Jahre alt sind oder erst in den letzten drei Monaten vor der Testung zwölf Jahre alt geworden sind
  • Schwangere bis zum 3. Monat

 

Zusätzlich gibt es unterschiedliche Übergangsfristen innerhalb der sich folgende Personengruppen weiterhin kostenlos testen lassen dürfen:

  • Personen vor Vollendung des 18. Lebensjahres (31.12.2021)
  • Schwangere Personen (31.12.2021)
  • Stillende Personen (17.12.2021)
  • Studierende aus dem Ausland, die mit in Deutschland nicht anerkannten Impfstoffen, geimpft wurden (31.12.2021)
  • Personen, die an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Corona-Impfstoffen teilnehmen oder in den letzten drei Monaten vor der Testung teilgenommen haben

 

Offizielle Informationen vom Bundesgesundheitsministerium zu den geltenden Bestimmungen zu den Corona Schnelltests finden Sie hier.

Im Allgemeinen gelten diese Antigen-Tests als nicht so genau wie die sonst genutzten PCR-Tests. Daher muss laut dem Robert Koch-Institut ein positives Ergebnis mittels eines PCR-Tests bestätigt werden.

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